Auktion Online Shop
Online-AuktionsshopE-Commerce Outsourcing der nächsten Generation ist ein Full-Service für die Entwicklung der besten Online-Shops.
Geschäft !
für die Auktion Ihrer Gegenstände von hier aus. Die Auktion im Netz. und übernimmt die Auktion oder den Auktionsverkauf. Wir arbeiten für Privatleute, Konkursverwalter, Nachlassverwalter, Büros, Verwaltungen, Behörden, Verbände, Privatstiftungen, Makler, Institutionen und Anwaltskanzleien. oder per Telefon unter 06172/271919. Gastauftritt im Hörfunk in der Programmzeitschrift "hallo hessen".
Münze aus der antiken Zeit, darunter eine wichtige....
Zu den alten MÃ?nzen gehören diese Zeitmesser von fast spektakulÃ?rer Schönheit. Das Highlight der Auktion ist jedoch zweifellos die wirklich aussergewöhnliche Münzsammlung der damaligen Zeit. Es werden viele Teile geboten, die auf dem freien Feld kaum zu sehen sind. Unbestrittene Highlights dieser Kollektion sind natürlich die Aureis, darunter der Pompeius mit Portraits seines Vater und Geschwister.
Mit so vielen Seltenheiten ist man versucht, die kaiserlichen Geldstücke in den Schatten zu stellen.
Gornie & Mosch: Versteigerungen
Eine Stärke von Gornys & Mosch ist das Auktionsgeschäft. Wir versteigern in unseren Geschäftsräumlichkeiten mehrfach im Jahr antike Gegenstände und MÃ?nzen. Erleben Sie die spezielle Stimmung unserer Versteigerungen vor einem internationalen Fachpublikum und bewerben Sie Ihre Artikel selbst. Selbstverständlich können Sie uns Ihre Angebote auch online oder während der Auktion mitbieten.
Im Auktionshaus von Horny & Moss können Sie die aufregende Stimmung mehrfach im Jahr miterleben.
Aktuelles im Online-Shop
Wilkommen im Online-Shop von Gorny & Mosch. Bitte klicken Sie hier. Bei uns erhalten Sie ein ausgewähltes Münzensortiment aus der Altertums-, Mittel- und Moderne, aus dem Sie online Bestellungen tätigen können. In unserem Shop können Sie sicher sein, das richtige Teil für Ihre Kollektion zu haben. Viel Spaß beim Online-Shopping! Einkaufen Sie komfortabel in unserem Online-Shop!
Im Online-Shop wurden die Preisangaben noch nicht an die aktuellen Steuergesetze angepaßt (§ 25a UstG). Tatsächliche Preisangaben können leicht von den genannten Werten abweicht. Für die im Online-Shop befindlichen Geldmünzen, die dem Tageskurs des Gold- oder Silberkurses unterworfen sind, findet der § 312 d Abs. 4 Nr. 6 BGB Anwendung: Es gibt kein Recht, diese Geldstücke zwei Wochen lang zurückzugeben.
Ist bis zu diesem Termin keine Bezahlung oder Guthaben mit entsprechendem Valutadatum eingetroffen, können die genannten Kurse nicht mehr gewährleistet werden.