Kunst Bilder Verkaufen
Bilder verkaufenVerkauf von Kunstgegenständen
Für Auslandslieferungen macht es einen großen Unterschied, ob die Zustellung innerhalb der EU oder außerhalb der EU stattfindet und ob sie an eine unternehmerische oder an eine natürliche oder juristische Person gerichtet ist. Wenn ein in Deutschland ansässiger Künstler zum Beispiel Kunstgegenstände innerhalb der EU vertreibt, ist dies eine gemeinschaftsinterne Warenlieferung.
Beispiel: Ein mehrwertsteuerpflichtiger Künstler in Deutschland veräußert ein Gemälde an eine private Person in Dänemark. Nach dem Sitzprinzip der Gesellschaft ist also der Verkauf in Deutschland umsatzsteuerpflichtig und der Künstler muss die Mehrwertsteuer zahlen. Neben dem Preis muss auf der Abrechnung eine Mehrwertsteuer von 7 Prozent ausgewiesen werden. Tätigt der Besteller jedoch einen Unternehmenskauf, d.h. ist er Kaufmann und hat eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), gilt das Prinzip des Empfängerstandorts, d.h. die Sendung ist in Deutschland steuerfrei und muss im Inland besteuert werden.
Diese wird auf Anfrage an jeden Unternehmer* in der EU erteilt und ist somit ein Charakteristikum des Unternehmertums. Für die Auftragsvergabe ist prinzipiell die zuständige Finanzbehörde verantwortlich, in Deutschland das Bundessteueramt in Saarlouis www.bzst.de.
Anschließend erstellt der Künstler die Abrechnung ohne Mehrwertsteuer. Hinweis: Die KÃ?nstlerin sollte auf ihrer Abrechnung den Hinweis "nicht steuerpflichtig gemÃ?Ã? 3a Abs. 2 UStG Ð RÃ?ckbelastung Verfahren" fÃ?gen. Weitere Informationen zum Hintergund und zur Antragstellung der Umsatzsteueridentifikationsnummer in Deutschland erhalten Sie hier auf den Internetseiten des Bundeszentralamtes für Finanzen.
Der Verkauf und die Lieferung von Waren außerhalb der EU sind in Deutschland immer steuerfrei - ob an Privatleute oder Unternehmer*. Wenn z. B. ein Artist ein Gestaltungsobjekt in die USA sendet, muss er keine Mehrwertsteuer ausweisen, da dieser umsatzsteuerfrei ist. Wichtiger Hinweis: Ein Kunde aus den USA, der nach Bezahlung in bar ein Kunstwerk im Künstleratelier in Deutschland erhält, wird zunächst mit der deutschen Mehrwertsteuer belastet.
Führt der Auftraggeber die Arbeiten später in den USA aus, hat er die Option, sich diese Mehrwertsteuer vom Auftragnehmer zurückerstatten zu lassen. 2. Er sollte seine Ausfuhren durch den zuständigen Behörden am Flugplatz bestätigt bekommen, wenn möglich gegen Rechnungsstellung.