Kunstwerke Schätzen Lassen
Haben Sie Kunstwerke gehütet?Wir beraten Sie gerne vorab telefonisch oder schätzen Ihre Bilder, wenn Sie uns die entsprechenden Fotos per E-Mail zusenden.
Ihre Kunstwerke zu schätzen wissen
Viele gute Argumente sprechen dafür, Kunstwerke bewerten zu lassen. Möglicherweise sind Sie über den Gegenwert eines Erbstücks gespannt, oder Sie wollen ein ganzes Lager für eine Absicherung vor dem Abverkauf. Nutzen Sie unseren Dienst! Die Sektionen der Alten Meisterschaften und des neunzehnten Jahrhunderts sind vom dreizehnten bis zum vierzehnten Jahrestag frei.
Wir sind ab dem 28. September wieder für Sie da. Die Internetseiten verwenden so genannte Cookies, um unser Angebot optimal nutzen und Statistiken erstellen zu können. Mit der Benutzung der Webseite erklären Sie sich damit einverstanden. Sie können der Verwendung von Plätzchen jederzeit widersprechen. Bitte klicken Sie hier.
Expertenmeinungen + Kostenvoranschläge | Bilder bewerten lassen
Dabei sind unsere Spezialistenteams nicht nur auf verschiedene Bewertungsbereiche fokussiert, sondern stützen sich in besonderen Situationen auf ein Netz von international tätigen, unabhängigen Partnern und Fachleuten. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Wertigkeit von Kunstobjekten ist eine Selbstverständlichkeit. Dies wird durch unser Expertenteam gewährleistet. Die Kunsthistorikerin arbeitet mit erfahrenen Partnern, Archiven und Kuratorinnen zusammen.
Die Kernkompetenzen liegen in der Versteigerung von Werken und der damit zusammenhängenden Expertise.
Kunsthaus Winterberg - Kostenvoranschlag
Profitieren Sie von unserem Leistungsangebot und lassen Sie Ihre Kunstwerke von ausgewiesenen Experten schätzen. Für einen ersten Einblick senden Sie uns bitte Fotos der Kunstwerke. Der Kostenvoranschlag selbst kann jedoch nur auf der Grundlage des Original in unserem Unternehmen erstellt werden. Schätzbedingungen: Das Honorar für den Kostenvoranschlag beträgt bis zu einem geschätzten Wert von 2.500,- EUR 5%, mind. jedoch 40,- EUR pro Objekt, von 2.501,- EUR bis 15.500,- EUR 3%, mind. jedoch 150,- EUR pro Objekt - in jedem Fall zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwersteuer.
Das Honorar für einzelne Objekte mit einem Warenwert von mehr als 15.500,- EUR ist frei vereinbar, beläuft sich jedoch auf mind. 600,- EUR zuzüglich USt. Das Schätzungsentgelt fällt nicht an oder wird erstattet, wenn eine Auktion innerhalb von 6 Monate nach der Erstellung des Kostenvoranschlags vom Auftragnehmer übernommen wird.